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   VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 250/91   

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https://dejure.org/1991,5836
VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 250/91 (https://dejure.org/1991,5836)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.1991 - 3 S 250/91 (https://dejure.org/1991,5836)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 3 S 250/91 (https://dejure.org/1991,5836)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schutzzweck der Festsetzung der Firsthöhe von Gebäuden im hängigen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Festsetzung der Firsthöhe im Regelfall nicht zum Schutz des Nachbarn bestimmt (IBR 1991, 458)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 312 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1986 - 3 S 2547/85

    Nachbarschutz durch die Festsetzungen eines Bebauungsplans über die Bebaubarkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 250/91
    Ein dahingehender Wille des Planungsträgers, Festsetzungen zum Nutzungsmaß mit drittschützender Wirkung auszustatten, muß sich jedoch mit hinreichender Deutlichkeit aus den Festsetzungen des Plans selbst oder aus seiner Begründung ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 185; Beschluß des Senats vom 19.2.1988 -- 3 S 3117/87 --, Urteil des Senats vom 15.9.1986 -- 3 S 2547/85 -- m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1995 - 3 S 3321/94

    Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber einem

    Dabei lassen sich - bei aller Vorsicht - gewisse Gruppen von Festsetzungen bilden, die nach ihrer Rechtsnatur und ihrem objektiven Sinngehalt im Regelfall mit nachbarschützender Wirkung angereichert sind oder andererseits regelmäßig keinen Nachbarschutz entfalten (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 11.1.1995 - 3 S 3096/94 -: Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, Beschluß vom 22.2.1995 - 3 S 243/95 -: Beschränkungen der Wohnungszahl, Urteil vom 15.5.1991 - 3 S 250/91 -: Festsetzungen zur Gebäudehöhe).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1991 - 8 S 1382/91

    Gebot der Rücksichtnahme - Abwägung - gesetzlich nicht geschützte Interessen des

    Ohnehin kommt eine Erhaltung der Aussicht nur in seltenen Ausnahmefällen als nachbarschützender Gesichtspunkt in Betracht, beispielsweise wenn in besonders exponierter Lage entsprechende Festsetzungen in einem Bebauungsplan getroffen werden (vgl. hierzu beispielsweise VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.5. 1991 -- 3 S 250/91 --; Beschluß vom 28.12.1990 -- 8 S 2604/89 --m.w.N.) Eine solche Rechtsposition hat der Inhaber eines Grundstücks im Innenbereich gegen eine Anschlußbebauung im Außenbereich jedoch nicht.
  • VG Aachen, 24.10.2012 - 3 K 684/10

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung zum Umbau und zur Erweiterung eines

    Denn die Zahl der Vollgeschosse in einem Bebauungsplan dient in aller Regel nicht dem Nachbarschutz, sondern wird allein aus städtebaulichen Gründen getroffen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 1992 - 7 B 3472/92 und vom 26. März 1993 - 11 B 4307/92; OVG Bremen, Beschluss vom 14. August 1995 - 1 B 64/95 -, BRS 57 Nr. 128; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 1991 - 3 S 250/91 -.
  • VG Aachen, 14.05.2010 - 3 L 153/10

    Treuwidrige und unzulässige Rechtsausübung im Falle der Geltendmachung von

    Denn die Zahl der Vollgeschosse in einem Bebauungsplan dient in aller Regel nicht dem Nachbarschutz, sondern wird allein aus städtebaulichen Gründen getroffen, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 1992 - 7 B 3472/92 und vom 26. März 1993 - 11 B 4307/92; OVG Bremen, Beschluss vom 14. August 1995 - 1 B 64/95 -, BRS 57 Nr. 128; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Mai 1991 - 3 S 250/91 -.
  • VG Aachen, 15.11.2005 - 3 L 692/05

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die einem Dritten

    Ein dahingehender Wille des Planungsträgers muss sich mit hinreichender Deutlichkeit aus den Festsetzungen des Plans selbst oder seiner Begründung ergeben, vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25. November 1999 - 4 UE 2222/92 -, BRS 62 Nr. 184 (1999), juris Rechtsprechung Nr. MWRE10159000; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ.), Urteil vom 15. Mai 1991 - 3 S 250/91 -, juris Rechtsprechung Nr. MWRE110239100, jeweils zur Firsthöhe.
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